Das Ministerium für Justiz und Sicherheit muss über einen WOB-Antrag bezüglich der Feuerwerkskatastrophe in Enschede entscheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht in Zwolle im vergangenen Monat festgestellt.
Das Justiz- und Sicherheitsministerium weigerte sich eine rechtzeitige Entscheidung zu treffen und lehnte auch die Gewährung einer Entscheidungsfrist ab. Aufgrund des Verlaufs der Ereignisse wurde Berufung eingelegt.
Der Antrag, der sich auf das Gesetz über die Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und das Archivierungsgesetz stützt, überwacht Dokumente über die Feuerwerkskatastrophen in Enschede (2000) und Culemborg (1991) in den Niederlanden.
Zu den angeforderten Dokumenten gehören Memos an den Minister, Ermittlungen zu beiden Feuerwerkskatastrophen und die Kommunikation darüber mit verschiedenen Organisationen, darunter die Staatsanwaltschaft, TNO, die Gemeinde Enschede und die Oosting-Kommission.
Eine der angeforderten Dokumenten ist eine TNO-Studie über die Feuerwerkskatastrophe von Culemborg (1991). Nach Ansicht von Insidern verschwanden die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Studie in der Schublade, wodurch eine zweite Feuerwerkskatastrophe in Enschede (2000) nicht verhindert werden konnte. Der WOB-Antrag beaufsichtigt auch die gesamte Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden bezüglich dieser Untersuchung.
Das Ministerium hatte bereits sechs Monate Zeit um über den Antrag zu entscheiden. In dem Urteil räumt das Verwaltungsgericht dem Justiz- und Sicherheitsministerium weitere sechs Monate ein um eine Entscheidung zu treffen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist dieser Zeitraum gerechtfertigt, weil es "einen sehr umfangreichen WOB-Antrag gäbe, der sich über einen Zeitraum von fast vierzig Jahren erstreckt."
Wenn das Ministerium erneut eine Entscheidung verweigert ist es wieder möglich vor Gericht zu gehen.