Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft muss erneut über die Offenlegung von Dokumenten über die Feuerwerkskatastrophe entscheiden. Die Dokumente beziehen sich auf die Gesetze und Vorschriften zur Lagerung von Feuerwerkskörpern.
Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat sich bisher geweigert, die Dokumente herauszugeben. Der Staatsrat entschied heute, dass die Ablehnung nachlässig vorbereitet und nicht ausreichend begründet war.
In den angeforderten Dokumenten wird die Korrektheit der Gesetze und Vorschriften zu Feuerwerkskörpern diskutiert. Nach der Feuerwerkskatastrophe wurden die Dokumente vom Ministerium aus dem Strafverfahren herausgehalten. Das Ministerium hat sich nie zu der Angelegenheit geäußert, aber es hat die Dokumente an einen Doktoranden gegeben, der sie in einer Dissertation verwendet hat.
Der Staatsrat hat nun entschieden, dass das Ministerium zu Unrecht Ablehnungsgründe geltend gemacht hat, weil es keine klare Motivation dafür gab. Das oberste Verwaltungsgericht stellte sogar fest, dass "nicht einzusehen ist, warum im Interesse einer guten und demokratischen Verwaltung nicht doch Auskunft erteilt werden könnte
Dem Ministerium wird eine Frist von 10 Wochen eingeräumt, um eine neue Entscheidung unter Berücksichtigung des Urteils zu treffen.
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