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Wiedereröffnung Gaststättengewerbe in Enschede sofort überfüllt

Die Terrassen können nach der Sperrung wegen des Coronavirus wieder geöffnet werden

Montag, 1. Juni 2020 | 12:15 CEST
2 Min.

Wiedereröffnung Gaststättengewerbe in Enschede sofort überfüllt

Montag, 1. Juni 2020 | 12:15 CEST


Enschede - Die Wiedereröffnung der Terrassen von Gastronomiebetrieben im Stadtzentrum von Enschede zog am Nachmittag sofort Hunderte von Menschen an. Die Terrassen waren wegen des Coronavirus insgesamt 11 Wochen lang gesperrt.


Im Stadtzentrum von Enschede durften die Terrassen heute Nachmittag ab 12:00 Uhr geöffnet werden, so wie auch anderswo im Land. Gastronomiebetriebe müssen die vom RIVM aufgestellten Bedingungen erfüllen. Die Wiedereröffnung wurde von Hunderten wartenden Terrassenbesuchern mit Applaus gefeiert. In einigen Cafés bildeten sich Schlangen.

Alle Tische der Terrassen sollten im Prinzip noch 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Mehr als vier Personen an einem Tisch sind nur dann erlaubt, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt bilden. Einige Gastronomiebetriebe können sich auch für die Installation einer transparenten Scheibe entscheiden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht garantiert werden kann.

Auch beim Betreten der Verpflegungseinrichtung gelten Regeln: Alle Gäste werden gebeten sich die Hände mit Wasser und Seife oder mit einem desinfizierenden Handtuch zu waschen. Bei der Ausreise sollte nach Möglichkeit eine andere als die für die Einreise benutzte Tür verwendet werden. Beim Auschecken wird erwartet, dass so weit wie möglich kontaktlose Mittel wie Debit- oder Kreditkarte verwendet werden. Die Reinigung von Tischen, Stühlen und Speisekarten erfolgt, nachdem die Gäste das Unternehmen verlassen haben.
 
Bei der Eröffnung der Terrassen in Enschede waren sowohl die Polizei als auch die städtischen Vollzugsbehörden vor Ort. Sie stellten sicher, dass die Wiedereröffnung im Einklang mit den festgelegten Protokollen erfolgte. Die Gemeinde Enschede gestattete eine Erweiterung der Terrassenfläche um mehr Personen unter Berücksichtigung der Entfernungsbedingungen unterzubringen.
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