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Überprüfungsanfrage und Strafanzeigen der Feuerwerkskatastrophe Enschede mit Minister Ivo Opstelten besprochen

Neue Dokumente bestätigen Kommunikation zwischen dem Kollegium der Generalstaatsanwälte und dem Minister für Justiz und Sicherheit

Freitag, 28. August 2020 | 12:37 CEST
6 Min.

Überprüfungsanfrage und Strafanzeigen der Feuerwerkskatastrophe Enschede mit Minister Ivo Opstelten besprochen

Freitag, 28. August 2020 | 12:37 CEST


Der Generalstaatsanwaltsrat erörterte mit Minister Ivo Opstelten den Antrag auf eine Überprüfung der Feuerwerkskatastrophe in Enschede, den der ehemalige S.E. Fireworks Co-Direktor Rudi Bakker 2012 beim Obersten Gerichtshof eingereicht hatte. Dies wird durch interne Dokumente belegt, die in der vergangenen Woche in langwierigen Gerichtsverfahren veröffentlicht wurden.


Am 12. Februar 2012 reichte der ehemalige Co-Direktor von S.E. Fireworks, Rudi Bakker, beim Obersten Gerichtshof einen Überprüfungsantrag ein, um die Untersuchung der Feuerwerkskatastrophe wieder aufzunehmen. In dem Überprüfungsantrag wurde unter anderem argumentiert, dass das Tolteam, das Untersuchungsteam das die Feuerwerkskatastrophe in Enschede untersuchte, Beweismaterial manipuliert und die Vernichtung von Beweismaterial angeordnet habe.

Eine Überprüfung zugunsten der Verurteilten ist unter anderem dann möglich, wenn nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren eine neue Information (eine so genannte Neuheit) bekannt wird, die dem Richter vorher nicht bekannt war und der ernsthafte Verdacht entstand, dass der damalige Richter zu einem anderen Urteil (keine Verurteilung) gekommen wäre oder eine mildere Strafenregelung angewandt hätte, wenn er sich dieser Tatsache bewusst gewesen wäre.

Interne Dokumente, die letzte Woche durch ein langwieriges juristisches Verfahren öffentlich gemacht wurden, zeigen nun, dass der Generalstaatsanwaltsrat das Überprüfungsanfrage am 1. März 2012 mit Justiz- und Sicherheitsminister Ivo Opstelten besprochen hat. Der Überprüfungsanfrage wurde drei Monate später vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Der Inhalt des Briefes wurde nicht veröffentlicht, da es nach Angaben des Ministers "interne Beratungen" geben würde. Eine weitere Offenlegung des dreiseitigen Briefes [Red. mehr als "Sehr geehrter Herr Opstelten,"] könnte nach Ansicht des Ministers "natürliche oder juristische Personen, die mit der Angelegenheit befasst sind, oder Dritte unverhältnismäßig begünstigen oder benachteiligen".

Der Brief ist nicht das einzige Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Strafprozess mit Minister Ivo Opstelten besprochen wurde. Ebenfalls am 24. April 2012 wurde dem Minister ein Brief des ehemaligen S.E. Fireworks Co-Direktors Rudi Bakker und des ehemaligen Detektivs Jan Paalman einige Tage vor der Abweisung der Strafanzeige zugesandt, in dem die geplante "Beilegung verschiedener Anklagen" erörtert wurde. Auch der Inhalt dieses zweiten Briefes ist noch nicht veröffentlicht worden.

Die Strafanzeigen waren gegen vier Mitglieder des Untersuchungsteam und einen Staatsanwalt erhoben worden, auch im Zusammenhang mit der Manipulation und Entfernung von Beweismitteln. Bakker und Paalman zufolge wurden die Strafanzeigen seinerzeit aus unrichtigen Gründen zurückgewiesen. Der Staatsanwalt ist jetzt Richter in Almelo.

Die offengelegten Dokumente erwecken den Eindruck dass der Minister möglicherweise an der Hintergrundbewertung des Überprüfungsanfrage und den Berichten über Straftaten beteiligt war. Für ein Überprüfungsverfahren ist eine solche Situation jedoch fraglich, da der Minister keine offiziellen Befugnisse hat. Bei der Anzeige von Straftaten stellt sich die Situation anders dar, da der Minister dann formell befugt ist, der Staatsanwaltschaft allgemeine und besondere Anweisungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu erteilen, einschließlich Anordnungen zur Strafverfolgung oder im Gegenteil, dies zu unterlassen.

Der ehemalige Co-Direktor Bakker und der ehemalige Detektiv Paalman teilten uns auf Anfrage in einer Reaktion mit, dass sie von den Dokumenten, die jetzt veröffentlicht wurden, Kenntnis genommen haben. "Seit Jahrzehnten weise ich auf die schlechte Rolle der Politiker in dieser Akte und in meinem Strafverfahren hin. Für mich sind die fraglichen Dokumente wieder ein klarer Hinweis darauf, dass sich die Politiker tatsächlich in den Fall eingemischt haben, auch wenn dies bei einem Überprüfungsverfahren und Strafanzeigen absolut nicht die Absicht ist. Es ist höchste Zeit, dass die Politiker anfangen, aufgeschlossen zu sein, anstatt sich hinter Dutzenden von Ablehnungsgründen nach dem Government Information Act (Wob) zu verstecken," sagt Bakker.

Paalman sieht in den Dokumenten auch einen klaren Hinweis darauf, dass der Minister beteiligt gewesen sein könnte: "Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die Dokumente vollständig offengelegt worden. Es scheint also etwas in ihnen zu stecken, das die Menschen nicht öffentlich machen wollen," sagt Paalman. "Unsere Strafanzeigen wurden seinerzeit zurückgewiesen, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Nationale Kriminalpolizei 2004 alles untersucht hat. Es gab "nichts Falsches", und deshalb wurde nichts mit den Strafanzeigen unternommen. In der Folge legten wir dem Berufungsgericht in Arnheim ein Verfahren nach Artikel 12 vor, woraufhin mir am 14. Mai 2013 mitgeteilt wurde, dass ich keine direkte interessierte Partei sein würde und dass sie bereits geprüft worden war. Infolgedessen wurde der Fall mit billigen Argumenten und falschen Gründen abgewiesen, während bei der Untersuchung der Feuerwerkskatastrophe Enschede große Fehler gemacht wurden."

Der Oberste Gerichtshof bemerkte, dass "das Kollegium der Generalstaatsanwälte und das Ministerium für Justiz und Sicherheit im Überprüfungsverfahren des Obersten Gerichtshofs keine Rolle spielen." Der Generalstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof kann jedoch im Rahmen von Ermittlungen Informationen vom Kollegium der Generalstaatsanwälte anfordern und kann unterstützt werden, wenn der Generalstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof darum ersucht.

Ob dies in diesem Fall der Fall war, bleibt unklar, was bedeutet, dass die Kommunikation mit dem Minister über das derzeit laufende Überprüfungsverfahren weiterhin bemerkenswert ist. Die Antwort des Obersten Gerichtshofs geht nicht auf die Frage ein, ob die Kommunikation zwischen dem Generalstaatsanwaltsrat und dem Minister über ein laufendes Überprüfungsverfahren üblich ist. Im Jahr 2012 wurden 69 Überprüfungsanträge eingereicht. Nur 14 dieser Anträge wurden vom Obersten Gerichtshof bewilligt.

Postskriptum: Ivo Opstelten war von 2010 bis 2015 Justiz- und Sicherheitsminister. Aufgrund der Bonnetjesaffaire trat Opstelten am 9. März 2015 zurück.
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